LKW Reifen 24 Zoll
Förderprogramm De-minimis
Änderungen 2018 ? Was ist neu?
- Antragsverfahren
Antragsfrist vom 08. Januar bis 01. Oktober 2018
- Straßenverkehrsrechtliche Neuregelung von Winterreifen Auswirkung auf die Förderung von Reifen.
Ab 01.01.2018 müssen Fahrzeuge > 3, 5 t Gesamtgewicht an den Antriebsachsen mit Winterreifen
mit Bergpiktogramm mit Schneeflocke 3PMSF Reifen ausgestattet sein.
Winter-/Ganzjahresreifen mit M+S/ MS/ M/S mit Herstellungsdatum ab 01.01.2018 gelten nicht mehr als Winterreifen.
Für eine Förderung hat dies folgende Auswirkungen:
Winter-/Ganzjahresreifen mit Bergpiktogramm mit Schneeflocke 3PMSF sind für die Antriebsachse obligatorisch
und können daher nur noch unter 1.9 gefördert werden; auf den anderen Achsen ist eine Förderung nach 1.3 möglich.
Winter-/Ganzjahresreifen mit M+S/ MS/ M/S mit Herstellungsdatum bis einschließlich 31.12.2017 können noch
als Winterreifen auf allen Achsen, die nicht die Antriebsachsen sind, unter 1.3 gefördert werden; auf den Antriebsachsen
sind sie nur nach 1.9 förderfähig. (da Winterreifen auf diesen Achsen vorgeschrieben sind)
Winter-/Ganzjahresreifen mit M+S/ MS/ M/S mit Herstellungsdatum ab 01.01.2018 gelten nicht mehr als Winterreifen
und sind nur noch unter 1.9 förderfähig.